Unternehmervollmacht
Eine Unternehmervollmacht ist dann wichtig, wenn die Person, die das Unternehmen weiterführen soll, keine entsprechende gewerbliche Zulassung dafür hat, d.h. z.B. bei einem Handwerksbetrieb gar nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist. Dann reicht eine Vorsorgevollmacht nicht, weil der Bevollmächtigte das Unternehmen ohne eigene Zulassung nicht führen darf.
In diesen Fällen kann eine andere Person, die über die erforderliche gewerberechtliche Zulassung verfügt, mit einer Unternehmervollmacht eingesetzt und ihre Rechte und Pflichten klar geregelt werden.